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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinien zur Erstaufforstung und zur Anlage von Kurzumtriebsplantagen
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1. Allgemeines
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2. Voraussetzungen zur Versagung der Erlaubnis oder zur Einschränkung durch Auflagen
3. Abwägung, Berücksichtigung eigentumsrechtlicher Positionen
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4. Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen
5. Erlaubnisfreie Erstaufforstungen
6. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
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7. Verfahrensgang
8. Ersatzaufforstungen
9. Unerlaubte Erstaufforstungen
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ErstAuffR
Text gilt ab: 01.02.2015
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10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. Februar 2015 in Kraft. Die Erstaufforstungsrichtlinien vom 24. August 2006 (AllMBl S. 337) treten mit Ablauf des 31. Januar 2015 außer Kraft.