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Text gilt ab: 01.03.2015
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7155.1-I

Tätigkeit der Polizei im Sprengstoffwesen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
vom 5. Februar 2015, Az. IC2-2141.1

(AllMBl. S. 76)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Tätigkeit der Polizei im Sprengstoffwesen vom 5. Februar 2015 (AllMBl. S. 76)

Für ihre Tätigkeit im Sprengstoffwesen hat die Polizei Folgendes zu beachten: