Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
605-F Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie – FAZR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16. Januar 2015, Az. 62 - FV 6700 - 1/2/9 (FMBl. S. 59)
Bereich reduzieren
I. Allgemeine Beschreibung des Zuweisungsbereiches
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuweisungsempfänger
4. Ergänzende Zuweisungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuweisung
6. Mehrfachförderung
Bereich erweitern
II. Verfahren
Bereich erweitern
III. Besondere Bestimmungen für die einzelnen Zuweisungszwecke
Bereich erweitern
IV. Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Anlage Anlagenverzeichnis
Inhalt
FAZR
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 16.01.2015
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
I.
Allgemeine Beschreibung des Zuweisungsbereiches
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuweisungsempfänger
4. Ergänzende Zuweisungsvoraussetzungen
5. Art und Umfang der Zuweisung
6. Mehrfachförderung