Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2017

13. Schlussbestimmungen

13.1  Beteiligungen

Bei der Konzeption dieser Richtlinien sind beteiligt worden:
1.
der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11 BayPVG,
2.
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
3.
die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.

13.2  Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 2014 in Kraft.

13.3  Außerkrafttreten

Mit Ablauf des 14. Mai 2014 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zu Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2010 (FMBl S. 298) außer Kraft.