Inhalt
13.
Schlussbestimmungen
13.1
Beteiligungen
Bei der Konzeption dieser Richtlinien sind beteiligt worden:
- 1.
der Hauptpersonalrat beim Staatsministerium gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11 BayPVG,
- 2.
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim Staatsministerium gemäß § 95 Abs. 2 SGB IX,
- 3.
die Gleichstellungsbeauftragte beim Staatsministerium gemäß Art. 18 Abs. 2 BayGlG.
13.2
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 15. Mai 2014 in Kraft.
13.3
Außerkrafttreten
Mit Ablauf des 14. Mai 2014 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zu Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 13. Dezember 2010 (FMBl S. 298) außer Kraft.