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Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Anerkennung von Beratungsunternehmen im Rahmen der Verbundberatung
1. Allgemeines
2. Anerkennungsvoraussetzungen
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3. Anerkennungsverfahren
4. Anerkennungsbehörde
5. Antragsfrist
6. Kosten des Anerkennungsverfahrens
7. Verlängerung der Anerkennung
8. Widerruf der Anerkennung
9. Bekanntmachung
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlagenverzeichnis
Inhalt
BerAnerkR
Text gilt ab: 02.03.2022
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8.
Widerruf der Anerkennung
Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn
a)
die Anerkennungsvoraussetzungen nachträglich entfallen oder
b)
gegen die Verpflichtungen verstoßen wird oder
c)
die Rahmenbedingungen sich grundlegend verändern.