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        Schulversuch "Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang"
        Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Januar 2013, Az. VII.8-5 O 9210Sch3-8-7a.3028
        (KWMBl. S. 69)
        
          
        
        2236.9.1-K
         
        
          Schulversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang “
        
         
        
          Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums 
        
        
          für Unterricht und Kultus
        
         
        
          vom 2. Januar 2013 Az.: VII.8-5 O 9210Sch 3-8-7a.3028,
        
        
          geändert durch Bekanntmachung vom 14. Juli 2015 (KWMBl S. 121)
        
         
         
        Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt auf der Grundlage der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 9. Juli 2012 (GVBl S. 344), mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für den Schulversuch „Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang “ folgende Bekanntmachung: