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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenSchulversuch "Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg und der Evangelischen Hochschule Nürnberg mit ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang"
  • 1. Ziel des Schulversuchs
  • 2. Anzuwendende Bestimmungen
  • Bereich erweitern3. Struktur der Ausbildung
  • Bereich erweitern4. Aufnahmevoraussetzungen
  • Bereich erweitern5. Inhalte des Schulversuchs
  • 6. Klassenbildung
  • 7. Unterrichtsbeginn
  • 8. Teilnahme, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung
  • 9. Beendigung der Teilnahme am Schulversuch
  • Bereich erweitern10. Leistungsnachweise
  • 11. Wiederholen der Jahrgangsstufe
  • Bereich erweitern12. Abschlussprüfung für Heilpädagogen
  • Bereich erweitern13. Zeugnisse, Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
  • 14. Beginn und Dauer des Schulversuchs
  • 15. Inkrafttreten
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2014
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14. Beginn und Dauer des Schulversuchs

Der Schulversuch beginnt mit dem Wintersemester 2011/12. Der Eintritt in den Schulversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Wintersemester 2017/18 möglich.
 
 
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