Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2014

5. Inhalte des Schulversuchs

5.1 

Der Schulversuch wird bzgl. der schulischen Ausbildung gemäß der Stundentafel (Anlage) strukturiert.

5.2 

Im Rahmen des Schulversuchs werden die Lerninhalte der Lehrpläne für die Fachakademie für Heilpädagogik sowohl durch die Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg als auch durch die Evangelische Hochschule Nürnberg vermittelt.

5.3 

Die Fächer „Heilpädagogik “, „Heilpädagogische Fachpraxis I und II “, „Allgemeine Übungen I und II “ und „Spezielle Übungen I und II “ im Umfang von insgesamt 1920 Jahreswochenstunden und das Fach „Psychologie “ im Umfang von 80 Jahreswochenstunden liegen bzgl. der schulischen Ausbildung in der ausschließlichen Verantwortung der Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg.

5.4 

Die Fächer „Psychologie “, „Medizin “, „Soziologie “ und „Rechtskunde “ werden im Umfang von 160, 126, 84 und 84 Stunden innerhalb der Kooperationsmodule 14, 15, 16 und 18 in der Verantwortung der Evangelischen Hochschule Nürnberg vermittelt (entsprechen 30 ECTS). Die erfolgreich absolvierten Kooperationsmodule im Rahmen des Bachelorstudiengangs werden von der Fachakademie für Heilpädagogik im Rahmen der Ausbildung in der Heilpädagogik angerechnet.

5.5 

Die Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg trägt die Verantwortung für die für die schulische Ausbildung erforderliche praktische Ausbildung.

5.6 

Die zeitliche Abfolge der Vermittlung der Lerninhalte und die konkrete Zuordnung der Lerninhalte zur Fachakademie für Heilpädagogik Rummelsberg bzw. zur Evangelischen Hochschule Nürnberg erfolgt in Abstimmung zwischen der Fachakademie und der Hochschule.