Inhalt
2.
Teilnahmevoraussetzungen
1Beamte und Beamtinnen können an der modularen Qualifizierung (mQ) teilnehmen, wenn sie in der letzten periodischen Beurteilung, die nicht länger als vier Jahre zurückliegen darf, eine positive Feststellung gemäß Art. 58 Abs. 5 Nr. 2 LlbG erhalten haben (Art. 20 Abs. 4 LlbG). 2Diese darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen nach § 58 Satz 1 FachV-VermGeo erfüllt sind und Nachweise über die förderliche Berufserfahrung vorliegen.
MQ für Ämter ab BesGr |
Förderliche Berufserfahrung |
Zeitliche Komponente |
Fachliche Komponente |
A 7 |
100 Tage selbstständiges Messen im Außendienst als Leiter einer Vermessungsgruppe im Zeitraum von drei Jahren |
Einführung in die Aufgaben während der Berufspraxis |
A 7 für eine Beförderung in das Amt A 9 |
fünfjährige Tätigkeit im originären Aufgabenfeld von Dienstposten der BesGr A 7/A 8 |
Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen |
A 10 |
vierjährige Tätigkeit im Aufgabenfeld von Dienstposten der BesGr A 9 |
Einführung in die Aufgaben während der Berufspraxis |
A 10 für eine Beförderung in das Amt A 12 |
fünfjährige Tätigkeit im originären Aufgabenfeld von Dienstposten der BesGr A 10/A 11 |
Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen |
A 14 |
dreijährige Tätigkeit im Aufgabenfeld von Dienstposten der BesGr A 12 |
Teilnahme an geeigneten Fortbildungsmaßnahmen |
Die im Personalentwicklungskonzept der Bayerischen Vermessungsverwaltung vorgesehenen vertieften Fortbildungen bleiben unberührt.
[Amtl. Anm.:] Originäres Aufgabenfeld: Übliche und generelle Tätigkeiten in Aufgabenfeldern die regelmäßig von Beamten und Beamtinnen, die in der zweiten bzw. dritten Qualifikationsebene eingestiegen sind oder die Ausbildungsqualifizierung absolviert haben, ausgeübt werden. Tätigkeiten auf Dienstposten, die im Personalentwicklungskonzept der Bayerischen Vermessungsverwaltung typischerweise für modular Qualifizierte ausgewiesen sind, oder Sonderfunktionen sind nicht ausreichend.