Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2018

1. Grundsätze

Die Sicherheit von Lebensmitteln ist wichtige Lebensgrundlage für den Menschen.
Es sind daher im Sinn des gesundheitlichen Verbraucherschutzes alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Produktion sicherer Lebensmittel zu gewährleisten. Diese Verpflichtung obliegt in erster Linie den Lebensmittelunternehmern. Die amtliche Lebensmittelüberwachung überwacht die Einhaltung der Vorschriften und sanktioniert Verstöße. Die verwaltungsrechtlichen Anordnungsbefugnisse und Vollstreckungsmöglichkeiten sind im Interesse des Verbraucherschutzes auszuschöpfen.
Zu den weiterhin zu treffenden Maßnahmen gehört die Bekämpfung von Verstößen gegen entsprechende Vorschriften des Lebensmittelrechts mit Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Die wirksame Verfolgung solcher Verstöße, die als besonders gemein- und sozialschädlich anzusehen sind, setzt eine enge, koordinierte, verständnis- und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung der Lebensmittelsicherheit verantwortlichen Verwaltungsbehörden einerseits und den Strafverfolgungsbehörden andererseits voraus. Um diese Zusammenarbeit noch effektiver zu gestalten, sind die im Folgenden dargestellten Maßnahmen geboten.