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3002-J Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 16. März 2011, Az. 3262 - II - 3110/2010 (JMBl. S. 53)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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I. Abschnitt Bezeichnung und Gliederung der Staatsanwaltschaften
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II. Abschnitt Aufsicht und Leitung
Nr. 4 Aufgaben des Behördenleiters
Nr. 5 Aufgaben des Abteilungsleiters und des Hauptabteilungsleiters
Nr. 6 Stellung des Zweigstellenleiters
Nr. 7 Vertretung
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III. Abschnitt Geschäftsverteilung
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IV. Abschnitt Dienstbetrieb
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V. Abschnitt Rechtsbeschwerdeverfahren
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VI. Abschnitt Schlussvorschriften
Inhalt
OrgStA
Text gilt ab: 01.02.2021
Fassung: 16.03.2011
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Nr. 6
Stellung des Zweigstellenleiters
Der Leiter einer Zweigstelle hat die Stellung eines Abteilungsleiters. Seine Befugnisse können vom Generalstaatsanwalt anders geregelt werden.