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Inhaltsverzeichnis
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3100-J Geschäftsanweisung für die Geschäftsstellen der Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren (GAbRZwIns) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. November 2010, Az. 1463 - I - 3789/2008 (JMBl. S. 110) (§§ 1–90)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten (§§ 1–72)
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1. Abschnitt: Aufnahme von Klagen und Anträgen (§§ 1–5)
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2. Abschnitt: Zustellungen (§§ 6–29)
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3. Abschnitt: Aushändigung von Schriftstücken, formlose Mitteilungen (§§ 30–31)
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4. Abschnitt: Einreichung und Niederlegung von Schrift- und Beweisstücken (§§ 32–33)
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5. Abschnitt: Ladungen und Aufforderungen (§§ 34–42)
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6. Abschnitt: Weitere Vorbereitung der mündlichen Verhandlung (§§ 43–44)
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7. Abschnitt: Protokoll (§§ 45–51)
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8. Abschnitt: Gerichtliche Entscheidungen (§§ 52–56)
§ 52 Unterschriften
§ 53 Urteile in abgekürzter Form
§ 54 Verkündungsvermerk, Zustellungsvermerk
§ 55 Berichtigung von Entscheidungen
§ 56 Heften der Entscheidungen
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9. Abschnitt: Ausfertigungen und Abschriften (Ablichtungen) von Entscheidungen und Vergleichen (§§ 57–62)
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10. Abschnitt: Zeugnis über die Rechtskraft (§§ 63–65)
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11. Abschnitt: Vollstreckbare Ausfertigungen (§§ 66–70)
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12. Abschnitt: Akteneinsicht und Verfahrensauskünfte (§§ 71–72)
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Zweiter Teil Zwangsvollstreckungsverfahren (§§ 73–81)
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Dritter Teil Insolvenzverfahren (§§ 82–90)
Inhalt
GAbRZwIns
Text gilt ab: 01.09.2018
Fassung: 02.11.2010
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§ 52
Unterschriften
Ist eine gerichtliche Entscheidung den Beteiligten zuzustellen oder auf sonstige Weise bekannt zu machen, so sind unter die Unterschrift jedes bei der Entscheidung Mitwirkenden dessen Name und Amtsbezeichnung in Druckschrift zu setzen.