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2230.1.1.1.1.4-K
Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 1. September 2009, Az. II.1-5 S 1320-5.52 750
(KWMBl. S. 301)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit vom 1. September 2009 (KWMBl. S. 301), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 13. März 2018 (KWMBl. S. 145) geändert worden ist
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlässt im Benehmen mit den Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen zum Vollzug des Art. 51 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, BayRS 2230-1-1-UK), der Art. 21, 22 und 46 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG, BayRS 2230-7-1-UK) und der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (ZLV, BayRS 2230-3-1-1-UK) folgende Bestimmungen: