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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
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1. Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld
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2. Gekürzte Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
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3. Inkrafttreten
3.1
3.2
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VV-BayARV
Text gilt ab: 01.01.2024
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3.
Inkrafttreten
3.1
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Mai 2003 in Kraft.
3.2
Mit Ablauf des 30. April 2003 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 28. Dezember 2000 (FMBl 2001 S. 97) außer Kraft.