Inhalt
    
    
            1.
           
            Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld
          
          
          
          
              1.1
             
Die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder werden in Höhe der aus der Anlage 1 ersichtlichen Beträge festgesetzt.
          
              1.2
             
Die steuerlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen sind der Anlage 2 zu entnehmen.