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Inhaltsverzeichnis
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
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1. Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld
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2. Gekürzte Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
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3. Inkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VV-BayARV
Text gilt ab: 01.01.2025
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Flaig
Ministerialdirektor