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GTV
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 07.01.2008
20.
Sondertransporte
Gruppenverlegungen außerhalb der Umläufe für den Sammeltransport werden als Sondertransporte durchgeführt.
Die Vorschriften über den Sammeltransport sind entsprechend anzuwenden, soweit die Aufsichtsbehörde nichts anderes bestimmt.
Transportscheine sind nicht erforderlich, es genügen Transportlisten.