Inhalt
Siebter Teil
Schlussbestimmungen
67.
In-Kraft-Treten
67.1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Gleichzeitig treten die Bekanntmachung über die Arbeitsverwaltungsordnung für die großen Justizvollzugsanstalten in Bayern (AVO) vom 28. Februar 1977 (JMBl S. 93), geändert durch Bekanntmachung vom 15. November 1988 (JMBl S. 296), und die Bekanntmachung über die Arbeitsverwaltungsordnung für die kleinen Justizvollzugsanstalten in Bayern (KlAVO) vom 28. Februar 1977 (JMBl S. 106), geändert durch Bekanntmachung vom 15. November 1988 (JMBl S. 296), außer Kraft.
67.2
Soweit in anderen Vorschriften auf die in Nr. 67.1 aufgehobenen Bestimmungen verwiesen oder Bezug genommen wird, gelten diese Verweisungen oder Bezugnahmen für die entsprechenden Bestimmungen dieser Bekanntmachung weiter.