Inhalt
Sechster Teil
Rechnungslegung
66.
Rechnungslegung
66.1
Rechnungslegende Stellen sind
66.1.1
die zuständige Kasse für die Geldrechnung,
66.1.2
die Vollzugsanstalt für die Erfolgs- und Vermögensrechnung.
66.2
Die Rechnungslegung durch die Kasse erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen.
66.3
Rechnungslegungsbücher der Vollzugsanstalt sind
66.3.1
die Konten der Kontenklassen 5 bis 7 für die Erfolgsrechnung,
66.3.2
die Konten der Kontenklassen 0 bis 4 für die Vermögensrechnung.