Inhalt

Text gilt ab: 01.06.1986

3. Verantwortlichkeit

1Der Leiter der Vermessungsgruppe ist für die Einhaltung dieser Richtlinien verantwortlich. 2Er ordnet die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen an und überwacht ihren Vollzug. 3Die mit Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten beschäftigten Personen (Vermessungspersonal, Feldgeschworene, Hilfskräfte) haben seinen Anweisungen zu folgen. 4Bei vorübergehender Abwesenheit benennt er einen geeigneten Vertreter.