Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1975
Fassung: 20.11.1974
2.
Die Zählkarten wurden bisher in manchen Fällen ungenau ausgefüllt. Insbesondere wurden die dem Urteil zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmungen unvollständig angegeben. Dies machte dann zeitraubende Rückfragen des Bayerischen Statistischen Landesamts erforderlich.
Die Behördenvorstände stellen daher durch geeignete Maßnahmen sicher, dass die Zählkarten richtig und rechtzeitig ausgefüllt werden. Hierzu kann es sich empfehlen, dass der Richter für die Beantwortung schwieriger Fragen (insbesondere zur Frage 7.1) nähere Hinweise gibt.
Rückfragen des Bayerischen Statistischen Landesamts sind umgehend zu beantworten.