Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1975
Fassung: 20.11.1974
1.
Die in Abschnitt II bezeichneten Behörden übersenden die im abgelaufenen Monat angefallenen Zählkarten jeweils zum 5. des folgenden Monats unmittelbar dem Bayerischen Statistischen Landesamt, 8 München 2, Neuhauser Straße 51. Im Begleitschreiben sind die Anzahl der Zählkarten und die laufenden Nummern der Zählkarten, und zwar getrennt für weiße und grüne Vordrucke, anzugeben. Fehlanzeigen sind erforderlich.