Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1975
Fassung: 20.11.1974
2.
Wie bisher werden für Personen, die nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt wurden, weiße Vordrucke (Anlage 1), für Personen, die nach Jugendstrafrecht abgeurteilt wurden, grüne Vordrucke (Anlage 2) verwendet.