Inhalt

Text gilt ab: 01.01.1975
Fassung: 20.11.1974
1.
Das In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts am 1. Januar 1975 macht die Neufassung des bundeseinheitlichen Tabellenprogramms sowie die Änderung der Zählkartenvordrucke und der Ausfüllanleitung erforderlich.