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3032-J Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung – VergRAFBek) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 4. November 2005, Az. 5651 - VI - 5443/04 (JMBl. S. 149)
I.
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II. Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung der Rechtsanwälte (Vergütungsfestsetzungsbekanntmachung - VergRAFBek)
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A. Vergütung des beigeordneten oder zum Verteidiger bestellten Rechtsanwalts
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B. Vergütung bei Beratungshilfe
1.
2.
3.
C. Vergütung der beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiter
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III. Ergänzende Bestimmungen
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IV. In-Kraft-Treten
Inhalt
VergRAFBek
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 04.11.2005
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2.
Der UdG hat die Auszahlung der Beratungshilfevergütung zum gerichtlichen Verfahren mitzuteilen, wenn aus dem Festsetzungsantrag ersichtlich ist, dass die Beratung in ein gerichtliches Verfahren übergegangen und das Aktenzeichen bekannt ist.