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Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 04.11.2005
1.
Für die Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe gilt Teil A Nrn. 1 bis 1.2.2, 1.2.4, 1.3 bis 1.3.3 und 1.4 bis 1.4.4 sinngemäß. Beratungspersonen sind verpflichtet, für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das amtliche Formular zu verwenden. Die Geschäftsstellen geben die amtlichen Formulare für den Festsetzungsantrag unentgeltlich aus. Sofern ein Berechtigungsschein erteilt worden ist, ist die Festsetzung zur Durchschrift des Berechtigungsscheins zu nehmen.