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VergRAFBek
Text gilt ab: 01.02.2026
Fassung: 04.11.2005
1.
Für die Festsetzung der Vergütung bei Beratungshilfe gilt Teil A Nrn. 1 bis 1.2.2, 1.2.4, 1.3 bis 1.3.3 und 1.4 bis 1.4.4 sinngemäß. Beratungspersonen sind verpflichtet, für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das amtliche Formular zu verwenden. Die Geschäftsstellen geben die amtlichen Formulare unentgeltlich aus.