Inhalt
§ 12
Nichtbestehen des Auswahlverfahrens
Das Auswahlverfahren ist nicht erfolgreich abgeschlossen, wenn
- –
-
der Bewerber nicht an der Auswahlprüfung teilnimmt,
- –
-
der Nachweis der einzubeziehenden Schulnoten nicht erbracht wird oder
- –
-
die errechnete Gesamtnote schlechter als „4,00“ ist.