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Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn (Auswahlverfahrensordnung – AVfV) Vom 8. Februar 2000 (GVBl S. 48) BayRS 2038-3-1-2-F (§§ 1–21)
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Abschnitt I Allgemeine Vorschriften (§§ 1–6)
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Abschnitt II Auswahlverfahren (§§ 7–20)
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Erster Teil Gemeinsame Vorschriften (§§ 7–15)
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Zweiter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 16–17)
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Dritter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn (§§ 18–19)
§ 18 Schulische Leistungen
§ 19 Gegenstand der Auswahlprüfung
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Vierter Teil Besondere Vorschriften (§ 20)
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Abschnitt III Schlussvorschriften (§ 21)
[Schlussformel]
Inhalt
AVfV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 08.02.2000
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Dritter Teil Auswahlverfahren für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Leistungslaufbahn
§ 18 Schulische Leistungen
§ 19 Gegenstand der Auswahlprüfung