Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2007

5. Aufwendungsersatz

5.1 

Die Tätigkeit der Mitglieder des Beirats und deren Stellvertreter ist ehrenamtlich.

5.2 

1Die Mitglieder des Beirats beziehungsweise deren Stellvertreter erhalten für die mit der ehrenamtlichen Tätigkeit zusammenhängenden Reisen oder Gänge Reisekostenvergütung nach den für bayerische Staatsbeamte der Besoldungsgruppe 15 der Bundesbesoldungsordnung A geltenden Vorschriften. 2Sofern im öffentlichen Dienst stehende Mitglieder beziehungsweise deren Stellvertreter bei Dienstreisen eine höhere Reisekostenvergütung erhalten als bayerische Staatsbeamte der Besoldungsgruppe 15 der Bundesbesoldungsordnung A, wird ihnen für die genannten Reisen und Gänge die entsprechend höhere Reisekostenvergütung gewährt.

5.3 

Neben der Reisekostenvergütung nach Abs. 2 wird den Mitgliedern beziehungsweise deren Stellvertreter für jeden Tag der Teilnahme an einer Sitzung des Beirats eine Sitzungsvergütung gewährt, deren Höhe sich nach dem vollen Tagegeld für eintägige Dienstreisen eines bayerischen Staatsbeamten der Besoldungsgruppe A 15 bemisst.