Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2007

4. Beirat

4.1 

1Beim „Haus des Deutschen Ostens“ wird ein Beirat gebildet. 2Ihm gehören bis zu zwanzig Persönlichkeiten des kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Lebens an. 3Dabei sind vorschlagsberechtigt für je ein Mitglied der Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., sowie die beim Bund der Vertriebenen, Landesverband Bayern e. V., organisierten landsmannschaftlichen Gruppen der Nordostdeutschen, der Schlesier, der Sudetendeutschen, der Südostdeutschen und der Russlanddeutschen. 4Diese können jeweils einen Stellvertreter des vorgeschlagenen Mitglieds benennen. 5Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden vom Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für die Dauer von fünf Jahren berufen. 6Der Beirat bleibt bis zur Neuberufung im Amt. 7Wiederberufung ist zulässig. 8Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. 9Der Vorsitzende beruft den Beirat ein.

4.2 

1Die Kulturarbeit des „Hauses des Deutschen Ostens“ obliegt dem Direktor im Zusammenwirken mit dem Beirat. 2Der Direktor nimmt an den Sitzungen des Beirats teil.