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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Landeplätze in Bayern
1. Zuwendungszweck
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2. Gegenstand der Zuwendung
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3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Verfahren
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
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Dr. Thomas Gruber
Ministerialdirektor