Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 23. September 2026 in Kraft. 2Mit Ablauf des 22. September 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Bau und Verkehr über Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen (ZTV BEA-StB 09/13) vom 11. November 2014 (AllMBl. S. 519) außer Kraft.