Inhalt
3.
Richtlinien
1Die in den ZTV Asphalt-StB Stand März 26 Teil 2 kursiv gedruckten und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Abschnitte sind Richtlinien. 2Sie sind einschließlich der nachfolgenden Ergänzung bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.
3.1
Zu Abschnitt 3.4.1.4 ZTV Asphalt-StB März 26 Teil 2
Bei einer Lufttemperatur unter 10°C und einer Temperatur der Unterlage unter 8°C sollten Oberflächenbehandlungen nicht ausgeführt werden.