Inhalt
1.
Allgemeines
1Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Teil 2: Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung“, Stand März 2026 sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Autobahn GmbH überarbeitet worden. 2Das BMV hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2026 vom 30. April 2026 (Az. StB 25 302020601#00038#0015) die ZTV Asphalt-StB Stand März 26 Teil 2 bekanntgegeben. 3Die ZTV Asphalt-StB Stand März 26 Teil 2 regeln die Herstellung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise für den Bau von Asphaltschichten in ungleichmäßiger Dicke, die vorbereitenden Arbeiten (insbesondere Fräsen), Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Erneuerung. 4Das Bauen von Asphaltschichten oder -lagen beim Neubau sowie beim Bauen in gleichmäßiger Dicke wird in den ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 geregelt. 5Es ist zu beachten, dass beim Aufstellen der Leistungsbeschreibung in Abhängigkeit der herzustellenden Asphaltschichten oder -lagen, gegebenenfalls beide Teile der neuen ZTV Asphalt-StB berücksichtigt werden müssen.