Inhalt

Text gilt ab: 23.09.2026

3.   Richtlinien

1Die in den ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 kursiv gedruckten und nicht mit Randstrich gekennzeichneten Abschnitte sind Richtlinien. 2Sie sind einschließlich der nachfolgenden Ergänzungen bei der Bauvorbereitung, der Aufstellung der Bauvertragsunterlagen sowie bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Bauarbeiten zu beachten.

3.1   Zu Tabelle 1 ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1

In der Belastungsklasse Bk3,2 soll bevorzugt Asphaltbeton für Asphaltdeckschichten (AC D S), in Kreisverkehren und bei Ästen planfreier Knotenpunkte AC D SP zur Anwendung kommen.

3.2   Zu Abschnitt 2.3.2 ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1

1Werden vom Auftraggeber Anforderungen gestellt oder Asphalt-Performanceprüfungen, die über den Prüfumfang der aktuell gültigen Regelwerke hinausgehen, sind Art und Umfang dieser Untersuchungen in der Leistungsbeschreibung festzulegen. 2Hierfür ist gegebenenfalls eine gesonderte Ordnungszahl in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.

3.3   Zu Abschnitt 5.2 ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1

1Neben den beschriebenen Prüfungen sind beim Einbau qualitätsentscheidende Kontrollen auszuschreiben. 2Die Beurteilung und Dokumentation einer homogenen Verdichtung hat mittels flächendeckender dynamischer Verdichtungskontrolle (FDVK) ab einer Einbaufläche von 6 000 m2 zu erfolgen. 3Zusätzlich ist während der Baudurchführung die Messung der Entwicklung der Oberflächentemperatur durchzuführen (Thermoscan). 4Die Daten sind in einer Excel-Datei zu übergeben. 5Für die beschriebenen Kontrollen ist gegebenenfalls eine gesonderte Ordnungszahl in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen.

3.4   Zu Abschnitt 5.3.1 ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1

Asphaltgranulat
1Von den zur Verwendung kommenden Asphaltgranulaten kann jeweils eine Durchschnittsprobe gemäß den TP Asphalt-StB, Teil 27 entnommen werden. 2An der Durchschnittsprobe kann die Übereinstimmung der Angaben der zugehörigen Klassifizierung überprüft werden.