Inhalt

Text gilt ab: 23.09.2026

1.   Allgemeines

1Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt Teil 1: Neubau und Bau von Schichten in gleichmäßiger Dicke“, Ausgabe 2026 sind von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMV), den Obersten Straßenbaubehörden der Länder und der Autobahn GmbH überarbeitet worden. 2Das BMV hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 8/2026 vom 25. März 2026 (Az. StB 25 302020601#00038#0014#0002) die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 bekanntgegeben. 3Die ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1 regeln die Herstellung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise für den Neubau von Asphaltschichten oder -lagen sowie das Bauen von Asphaltschichten in gleichmäßiger Dicke. 4Das Bauen von Asphaltschichten in ungleichmäßiger Dicke sowie das Bauen im Bestand werden zusätzlich in einem separaten „Teil 2: Bauen im Bestand – Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung“ der ZTV Asphalt geregelt. 5Es ist zu beachten, dass beim Aufstellen der Leistungsbeschreibung in Abhängigkeit der herzustellenden Asphaltschichten oder -lagen, gegebenenfalls beide Teile der neuen ZTV Asphalt-StB berücksichtigt werden müssen.