Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 23. September 2026 in Kraft. 2Mit Ablauf des 22. September 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 3. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 361) außer Kraft.