Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

1.   Allgemeines

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau“ (TL SoB-StB, Ausgabe 2004/Fassung 2007), wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) überarbeitet und als TL SoB-StB, Ausgabe 2020 neu aufgelegt. 2Die wesentlichen Anpassungen sind:
Vereinheitlichung des Aufbaus beziehungsweise der Gliederung (eigenes Kapitel für jede Bauweise).
Anpassung von Definitionen und Kürzel entsprechend dem aktuellen Regelwerk.
Die TL SoB-StB 20 regeln „Baustoffgemische“. Der Begriff „Baustoffgemische“ umfasst Böden nach DIN 18196, welche die Anforderungen an Frostschutzschichten beziehungsweise Schichten aus frostunempfindlichem Material erfüllen und ungebundene Gemische nach EN 13285.
Selbsterhärtende Tragschichten wurden als neue Bauweise aufgenommen.
Das Regelwerk wurde um die Lieferkörnung 0/5 erweitert (aus DIN EN 13285).
Es wird qualitativ nicht mehr zwischen Frostschutzschichten für die oberen 20 cm und Frostschutzschichten unterhalb der oberen 20 cm unterschieden. Die Anforderungen bezüglich Korngrößenverteilung und an den Gehalt an Feinanteilen an die oberen 20 cm gelten für den gesamten Aufbau (FSS).
Aufnahme des Vibrationshammer-Verfahrens nach DIN EN 13286-4 als alternatives Prüfverfahren zum Proctorversuch nach DIN EN 13286-2 zur Bestimmung der Trockendichte und des Wassergehalts.
Bezüglich der umweltrelevanten Merkmale wird auf die TL Gestein-StB Ausgabe 2004/Fassung 2023 verwiesen.