Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

2.   Anwendung

2.1  

Das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) hat mit Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 16/2023 vom 30. Juni 2023 (Az. StB25/7182.8/3-ARS-23/16/3816420) die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung“, Ausgabe 2020/Fassung 2023 (TL G SoB-StB 20/23) bekanntgegeben.

2.2  

1Wir führen hiermit die TL G SoB-StB 20/23 in Bayern mit Bezug auf Bundesstraßen, Staatsstraßen sowie die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen ein. 2Den Landkreisen, Städten und Gemeinden wird empfohlen, in ihrer Baulast die TL G SoB-StB 20/23 ebenfalls anzuwenden.