Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2023

1.   Allgemeines

1Die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau; Teil: Güteüberwachung“ (TL SoB-StB Ausgabe 2004/Fassung 2007), wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) überarbeitet und als TL G SoB-StB, Ausgabe 2020/Fassung 2023 neu aufgelegt. 2Die von der FGSV veröffentlichte und vom BMDV mit ARS 25/2020 vom 18. November 2020 bekanntgemachte Ausgabe der ZTV SoB-StB, Ausgabe 2020 wurde in Bayern nicht eingeführt. 3Die wesentlichen Anpassungen sind:
Berücksichtigung der „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – ErsatzbaustoffV)“.
Aufnahme von Baustoffgemischen für selbsterhärtende Tragschichten nach den TL SoB-StB.
Aufnahme von Bettungs- und Fugenmaterialien nach den TL Pflaster-StB.
Aufnahme von Baustoffgemischen für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln nach den TL Beton-StB.