Inhalt

Text gilt ab: 05.06.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

10.   Datenschutz

1Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 (EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO) einzuhalten. 2Das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, der zuständige Bezirk und das Zentrum Bayern Familie und Soziales sind gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Art. 4 Nr. 7, Art. 26 Abs. 1 Satz 1 DSGVO. 3Die Verpflichtung aus der DSGVO (Betroffenenrechte, Informationspflichten) werden vom ZBFS und den jeweils zuständigen Bezirken gemeinsam erfüllt.