Inhalt

Text gilt ab: 05.06.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025

2.   Gegenstand der Förderung

2.1  

Die Dienste der überregionalen Offenen Behindertenarbeit erhalten eine Förderung nach dieser Richtlinie zur Wahrnehmung der unter Nr. 5.1 beschriebenen Aufgaben.

2.2  

1Mit der Erarbeitung der Autismusstrategie Bayern wurde ein Beschluss des Bayerischen Landtags vom Juni 2018 umgesetzt. 2Im Rahmen der Autismusstrategie Bayern, die im Verantwortungsbereich des Freistaats Bayern liegt, sollen die Autismuskompetenzzentren zusätzlich zu ihren Aufgaben nach dieser Richtlinie spezifische Leistungen insbesondere aufsuchende Hilfen für Versorgungspartner im Autismusbereich des jeweiligen Bezirks in Einzelfällen oder als Teamberatung anbieten sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Fachtagungen und Vorträge durchführen. 3Diese besondere zusätzliche Aufgabe anlässlich der Autismusstrategie Bayern fördert der Freistaat Bayern im Wege der Einzelfallförderung außerhalb dieser Richtlinie. 4Die Aufgaben und Förderung der Autismuskompetenzzentren nach dieser Richtlinie bleiben davon unberührt.