Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Richtlinie zur Förderung von regionalen ambulanten Diensten zur Sicherung der Teilhabe von Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen sowie sinnesbehinderten und chronisch kranken Menschen
1. Zweck der Förderung
2. Gegenstand der Förderung
Bereich erweitern
3. Zuwendungsvoraussetzungen
4. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
5. Aufgaben der regionalen Dienste
Bereich erweitern
6. Art und Umfang der Förderung
7. Antrags- und Bewilligungsverfahren
8. Verwendungsnachweis und Prüfungsrecht
9. Rückforderung der Förderung
10. Datenschutz
11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 05.06.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Anlagen
Anhang 1a: Rahmenleistungsbeschreibung
Anhang 1b: Kooperationsvereinbarung
Anhang 2: Personalkostenpauschalen Bezirke Altpersonal
Anhang 3: Personalkostenpauschalen Bezirke
Anhang 4: Personalkostenpauschalen Freistaat Bayern
Anhang 5: Qualifikationen