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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für den Arbeitsmarkt aus dem Arbeitsmarktfonds (AMF)
1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Antragstellung
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7. Auswahl- und Bewilligungsverfahren
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8. Evaluation
9. Verwendungsnachweis
10. Prüfrechte
11. Datenschutz
12. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 17.03.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.03.2028
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12.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 17. März 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 16. März 2028 außer Kraft.