Inhalt

Text gilt ab: 17.03.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 16.03.2028

1.   Zweck der Zuwendung

1Ziel des AMF ist die Reduzierung der Arbeitslosigkeit, die (Wieder-)Eingliederung von marktbenachteiligten Menschen in den bayerischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, um damit einen Beitrag zur Sicherung von Fachkräftebedarfen zu leisten. 2Zielgruppen der Maßnahmen des AMF sind Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. 3Es gilt, alle mitzunehmen, alle Talente und Kompetenzen zu fördern und so Chancen für ein selbstgestaltetes, eigenständiges Leben zu eröffnen. 4Die Zielgruppe umfasst dabei insbesondere Langzeitarbeitslose, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und junge Erwachsene mit Vermittlungshemmnissen, Frauen mit unterbrochener Erwerbsbiografie sowie Migrantinnen und Migranten und Personen mit Fluchthintergrund (die Definition der Personen mit Fluchthintergrund ist in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“ festgelegt – https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php). 5Alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bayern sollen eine Chance zum Einstieg in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt erhalten. 6Insbesondere durch präventive Maßnahmen sollen Ausbildungs- und in der Folge Arbeitslosigkeit verhindert werden. 7Auch Personen ohne Schulabschluss oder mit abgebrochener Ausbildung sollen eine „zweite Chance“ bekommen.