Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
2.1
Definierte Förderschwerpunkte
1Förderfähig sind Maßnahmen, die unter einen der folgenden Förderschwerpunkte (FSP) fallen:
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FSP 1: Entwicklung und Erprobung innovativer Instrumente – Regionale Arbeitsmarktinitiativen (Experimentiertopf), die unter anderem der Sicherung von Fachkräftebedarfen dienen,
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FSP 2: Projekte zur Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg in die Berufsausbildung und zum Berufsabschluss,
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FSP 3: Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für leistungsschwächere junge Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund (AQ),
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FSP 4: Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt,
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FSP 5: Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung auf dem Weg in eine Berufsausbildung (Berufsorientierung) und in Arbeitsplätze am allgemeinen Arbeitsmarkt.
2Die konkrete inhaltliche Schwerpunktsetzung der einzelnen FSP wird jährlich vom StMAS festgelegt und in den „Ergänzenden Hinweisen zur AMF-Förderrichtlinie“ bekanntgegeben (https://www.stmas.bayern.de/arbeit/fonds/index.php).
2.2
Förderschwerpunkte 1, 2, 4 und 5
2.2.1
1Gefördert werden Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung außerhalb der Aktivitäten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter oder auch anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes. 2Eine weitergehende und gleichbleibende Betreuung auch bei der arbeits- oder ausbildungsplatzvermittelnden Tätigkeit ist bei den Zielgruppen des AMF möglich, um den Projekterfolg zu sichern. 3Es sollte hier jedoch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern erfolgen.
2.2.2
Eine Finanzierungsbeteiligung des AMF an Transfergesellschaften und an Projekten mit Arbeitsgelegenheiten nach § 16d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist ausgeschlossen.
2.2.3
Maßnahmen, die im weiteren Sinne zum Bereich der Wirtschafts- und Regionalförderung gehören, können nicht aus dem AMF gefördert werden, auch wenn sie mittelbar zur Schaffung oder zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen (Beispiele: Investitionszuschüsse für Unternehmen, Zuschüsse an Unternehmen für betriebliche Umstrukturierungsmaßnahmen, Existenzgründungshilfen, sonstige Hilfen für Unternehmen).
2.2.4
1Im FSP 2 kann keine Finanzierung der Ausbildungsvergütungen und der Aufwandsentschädigungen für Paten von Auszubildenden, welche diese betreuen und Hilfestellungen bei dem Einstieg in das Unternehmen und in die Berufsausbildung geben, gewährt werden. 2Auch direkte Zuschüsse an Auszubildende sind ausgeschlossen.
2.3
Förderschwerpunkt 3
1Gefördert werden Maßnahmen, die die Information, Beratung und Betreuung von leistungsschwächeren jungen Menschen mit oder ohne Migrationshintergrund über die Möglichkeiten der dualen Berufsausbildung (einschließlich der Ausbildung in Teilzeit) sowie die Akquirierung von Ausbildungsstellen oder Plätzen für Einstiegsqualifizierungen beinhalten. 2Mit umfasst sind alle notwendigen Netzwerktätigkeiten mit den Akteurinnen und Akteuren der beruflichen Bildung.