Inhalt

EntschR-SoFAKV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.01.2028
Fassung: 19.12.2024
4.
Vergütung für den zeitlichen Aufwand
Für die Mitwirkung an den Sitzungen des Berufsbildungsausschusses sowie eines Unterausschusses wird gewährt
a)
bei einer Sitzungsdauer von bis zu zwei Stunden eine Vergütung von 30,00 €,
b)
bei einer Sitzungsdauer von mehr als zwei Stunden eine Vergütung von 50,00 €.