Inhalt
4.
Vergütung für den zeitlichen Aufwand
Für die Mitwirkung an den Sitzungen des Berufsbildungsausschusses sowie eines Unterausschusses wird gewährt
- a)
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bei einer Sitzungsdauer von bis zu zwei Stunden eine Vergütung von 30,00 €,
- b)
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bei einer Sitzungsdauer von mehr als zwei Stunden eine Vergütung von 50,00 €.