Inhalt

EntschR-SoFAKV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.01.2028
Fassung: 19.12.2024
2.
Geltungsbereich
Eine Entschädigung, soweit diese nicht von anderer Seite gezahlt wird, wird
–
den Mitgliedern des Berufsausbildungsausschusses bei Teilnahme an dessen Sitzungen,
–
den Mitgliedern von Unterausschüssen des Berufsausbildungsausschusses bei Teilnahme an deren Sitzungen,
–
den Mitgliedern der Unterausschüsse, die aus besonderem Anlass zu Sitzungen des Berufsbildungsausschusses geladen werden, sowie
–
den Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die aus besonderem Anlass an Sitzungen des Berufsausbildungsausschusses oder eines Unterausschusses teilnehmen
nach den folgenden Bestimmungen gewährt.