Inhalt

EntschR-SoFAKV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.01.2028
Fassung: 19.12.2024
2.
Geltungsbereich
Eine Entschädigung, soweit diese nicht von anderer Seite gezahlt wird, wird
den Mitgliedern des Berufsausbildungsausschusses bei Teilnahme an dessen Sitzungen,
den Mitgliedern von Unterausschüssen des Berufsausbildungsausschusses bei Teilnahme an deren Sitzungen,
den Mitgliedern der Unterausschüsse, die aus besonderem Anlass zu Sitzungen des Berufsbildungsausschusses geladen werden, sowie
den Stellvertreterinnen und Stellvertretern, die aus besonderem Anlass an Sitzungen des Berufsausbildungsausschusses oder eines Unterausschusses teilnehmen
nach den folgenden Bestimmungen gewährt.