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Inhaltsverzeichnis
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806-G Entschädigung für die Mitwirkung in den Berufsbildungsausschüssen und für die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte bzw. Sozialversicherungsfachangestellter der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung sowie der Fortbildungsprüfungen zum AOK-Betriebswirt bzw. zur AOK-Betriebswirtin der AOK Bayern sowie der Ausbilder-Eignungsprüfungen (Prüfungsentschädigungsbekanntmachung Sozialversicherungsfachangestellte allgemeine Krankenversicherung und AOK-Betriebswirte – EntschR-SoFAKV) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 19. Dezember 2024, Az. Z5a-A0610-2022/7-15 (BayMBl. 2025 Nr. 10 )
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Teil 1 Berufsbildungsausschüsse
1. Rechtsgrundlage, Zuständigkeit
2. Geltungsbereich
3. Entschädigung für bare Auslagen
4. Vergütung für den zeitlichen Aufwand
5. Entschädigung bei Verdienstausfall
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Teil 2 Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz
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Teil 3 Schlussbestimmungen
[Schlussformel]
Inhalt
EntschR-SoFAKV
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.01.2028
Fassung: 19.12.2024
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Teil 1
Berufsbildungsausschüsse
1. Rechtsgrundlage, Zuständigkeit
2. Geltungsbereich
3. Entschädigung für bare Auslagen
4. Vergütung für den zeitlichen Aufwand
5. Entschädigung bei Verdienstausfall